Kinder unter 8 Jahren ist der Zutritt zum Festival, auch in Begleitung einer personensorgeberechtiger Person, nicht gestattet.
Kindern von 8 Jahren bis 13 Jahren ist der Zutritt zum Festival NUR in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person gestattet.
Siehe Formular Vereinbarung zur besonderen Vorsicht
Kindern und Jugendlichen von 14 bis 15 Jahren ist der Zutritt zum Festival in Begleitung ihrer personensorgeberechtigen Person oder mit schriftlicher Erlaubnis der personensorgeberechtigen Person und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten gestattet.
Siehe Formular Erlaubnis Jugendliche unter 16 Jahre
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren ohne Elternteil oder Erziehungsbeauftragten haben bis 24.00 Uhr das Veranstaltungsgelände zu verlassen.
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.
Siehe Formular Erlaubnis Jugendliche unter 18 Jahre
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen und am Informationsschalter abzugeben. Der Jugendliche muss ebenfalls eine Kopie bei sich tragen.
Personensorgeberechtigte(r) = Eltern, bzw. Vormund des Kindes; bei Begleitung des Jugendlichen muss die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.
Erziehungsbeauftrage(r) = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die Erziehungsbeauftragung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.
Wir behalten uns vor, eine Erziehungsbeauftragung nicht zu akzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).
Eltern mit Säuglingen und / oder Kindern unter 8 Jahren und schwangeren Frauen ist, aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum Festival nicht gestattet.
Vereinbarung zur besonderen Vorsicht - Kinder 8 bis 13 Jahre
Erlaubnis - Jugendliche unter 16 Jahre
Erlaubnis - Jugendliche unter 18 Jahre
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